Allgemeine Geschäftsbedingungen der GMBS GmbH
1. Abschluss des Vertrages
- Zwischen dem Gast und der GMBS GmbH kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und von der GMBS GmbH zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn die GMBS GmbH Reservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.
- Wird für die Reservierung von der GMBS GmbH eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
- Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
- Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
- Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen ist der GMBS GmbH bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen.
Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. - Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch die GMBS GmbH zulässig.
2. An- und Abreise
- Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 14:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
- Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern die GMBS GmbH dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
- Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann die GMBS GmbH über die Zimmer anderweitig verfügen.
Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt oder für die ein Voucher erstellt oder eine Kreditkartennummer eines von der GMBS GmbH akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.
3. Leistungen
- Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.
- Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein Mittagessen, so endet die Leistung des Hotels mit dem Frühstück am Abreisetag andernfalls mit dem Mittagessen. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen.
- Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
- Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist die GMBS GmbH berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
- Die Kurtaxe ist nicht Bestandteil des Hotel- und Arrangementpreises.
- Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, wird ein Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter erhoben, der auf der Basis Stundenlohn + Nebenkosten + ggf. Nachtarbeitszuschlag berechnet wird.
4. Zahlung
- Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Anreise fällig, andernfalls mit der Abreise des Gastes.
- Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann die GMBS GmbH eine Zwischenrechnung erstellen.
- Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der GMBS GmbH vorbehalten.
- Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass die GMBS GmbH eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
- Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
- Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.
5. Stornierungen
- Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:Logis bis 14 Personen:
Arrangements:
Eine Stornierung ist bis zum 22. Tage vor der Ankunft kostenlos möglich. In der Zeit zwischen dem 21. und 15. Tag vor dem Anreisetermin berechnet die GMBS GmbH 50 % des Arrangementpreises, bei solchen zwischen dem 14. und 4. Tag vor der Anreise 70 % des Arrangementpreises. Ab dem 3. Tag vor dem Anreisetermin 80 % desselben. Tritt der Gast sein Arrangement nicht an, so werden 90 % des Preises fällig.Hotelzimmer:
Eine Stornierung ist bis zum 2. Tag vor der Anreise kostenlos möglich. Bei Stornierungen nach dem 2. Tag vor der Anreise oder im Falle des Ausbleibens des Gastes, wird der Preis für die erste Übernachtung fällig. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten einer Messe oder sonstigen Großveranstaltungen in der Region. In diesen Zeiten ist eine Stornierung lediglich bis zum 30. Tage vor der Anreise kostenlos, andernfalls berechnet die GMBS GmbH 80% des Logisbedarfes für den gebuchten Zeitraum.
- Logis ab 15 Personen (Gruppen-Arrangement):
Eine Stornierung ist kostenlos, wenn sie bis zum 30. Tag vor der Anreise erfolgt. Erfolgt die Stornierung bis zum 20. Tag vor der Anreise, werden 20 % des Logis- bzw. Arrangementpreises, und bei einer solchen bis zum 10. Tage 80 % desselben und bei einer solchen bis 3 Tage vor der Anreise 90 % des Logis- bzw. Arrangementpreises fällig. - Umfasst die Reservierung mehr als 200 Logisnächte, so verlängern sich die vorstehenden Fristen um jeweils 5 Tage.
- Veranstaltungen: Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Abbestellungsfristen Gültigkeit:
über 30 Tage:
Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt,29. bis zum 15. Tag:
Berechnung der Bereitstellungskosten,14. bis zum 8. Tag:
Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 33 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl,7. bis 3. Tag:
Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 66 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl,binnen 72 Stunden:
Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 80 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl.
6. Haftung
- Der Gast oder der Veranstalter haften der GMBS GmbH für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
- Die GMBS GmbH haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die GMBS GmbH bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
- Die GMBS GmbH haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 1gmb00-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es sei denn, die GMBS GmbH oder seinem Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden der GMBS GmbH gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben.
- Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem von der GMBS GmbH bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung von der GMBS GmbH von Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.
- Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung von der GMBS GmbH wird ausgeschlossen.
7. Kündigung
- Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht der GMBS GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
- Hat die GMBS GmbH begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann die GMBS GmbH das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
- Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung von der GMBS GmbH in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht der GMBS GmbH der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
8. Sonstiges
- Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von der GMBS GmbH und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen, wie Restaurant, Bar, Club, Sauna etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
- Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
- Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
- Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch die GMBS GmbH ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
- Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.
9. Allgemeines
- Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
- Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von der GMBS GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
- Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.
- Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.